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Gute wissenschaftliche Praxis

Die Forschung am FMP erfolgt im Einklang mit den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Leibniz-Gemeinschaft und der All European Academies (ALLEA):

Code of Conduct der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG): "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

Kodex für gute Forschungspraxis der Leibniz-Gemeinschaft

Europäischer Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung der All European Academies (ALLEA)

Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten orientiert sich das FMP an der "Verfahrensordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten" des Forschungsverbundes Berlin e.V.

 

Ombudsperson

Der FMP wählt zwei erfahrene Wissenschaftler:innen für die Dauer von drei Jahren zu Ombudspersonen, die als vertrauliche Ansprechpartner für alle Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis dienen. Die Ombudspersonen beraten in allgemeinen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis, aber auch in Fällen von vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten. Das weitere Vorgehen bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ist in den von der Leibniz-Gemeinschaft und dem Forschungsverbund Berlin e.V. aufgestellten Regeln beschrieben.